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NewsNutzbare Jugendstrukturen in Passeier

Neue Regelungen für die Sommerlager in den Jugendhäusern!

By 17. Mai 2021No Comments

Die Landesregierung hat nun endlich die Voraussetzungen und Regeln für ein sicheres Sommerlager festgelegt:

Die Teilnehmenden und Begleitpersonen müssen zu Beginn des Hüttenlagers einen Green Pass vorweisen.

Den Green Pass erhält man, bei

  • erfolgter vollständiger Impfung gegen das Coronavirus
  • Genesung einer Covid-19-Erkrankung (Gültigkeit 6 Monate)
  • Durchführung eines Nasenflügeltest, Schnelltest oder PCR Test mit negativem Ergebnis (Gültigkeit 72 Stunden pro Test)

Die Tests können kostenlos gegen Vormerkung in den Teststationen des Landes vorgenommen werden.

Genauere Infos zum Corona Pass unter https://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/corona-pass.asp

Die Gültigkeit des Corona Passes wird von den Verantwortlichen (Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern) des Zelt- oder Hüttenlagers kontrolliert.

Während des Aufenthaltes in den Häuser gilt keine Abstandsregel und die Teilnehmenden brauchen keinen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Sobald sich die Gruppe aus dem Sommerlager entfernt, gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln des Landes (einen Meter Abstand usw.). Die Gruppe muss während der gesamten Dauer unverändert bleiben und es sind keine Kontakte zu anderen Gruppen oder Personen möglich. Deshalb sind auch keine Besuche von Seiten der Eltern oder Überfälle erlaubt. Sollte ein Einkauf unvermeidbar sein, darf nur eine Person einkaufen gehen und muss immer die allgemeinen Sicherheitsregeln des Landes einhalten.

Jeden Tag muss den Kindern durch die Betreuungspersonen die Körpertemperatur mit Frontalthermometer abgenommen werden. Im Falle von grippeähnlichen Symptomen (z.B. Fieber über 37,5°) müssen die Betreuungspersonen laut Gesetz den Sanitätsdienst informieren. Der Sanitätsdienst beschließt alle weiteren Schritte, es kann aber möglich sein, dass der Teilnehmer von den Eltern abgeholt werden muss oder andere Maßnahmen wie z.B. eine Quarantäne oder der Abbruch der Sommerwoche beschlossen werden. Leider können wir dazu keine weiteren Informationen geben, da der Sanitätsdienst in so einem Fall individuelle Entscheidungen treffen wird.

Bei Ankunft und Abreise dürfen Begleitpersonen, welche Kinder und Jugendliche zum Haus bringen, das Haus nicht betreten und sollten sich im Außenbereich verabschieden.

Diese Regelung gilt für alle Aufenthalte mit Übernachtung (Klausuren, Hüttenlager, Kurse, …).

Für weitere Fragen meldet euch im Jugendbüro